Daten & Fakten
Gesetzliche Rentenversicherung
Die Renten der Versicherten
Renten bei Erwerbsminderung
In den meisten Fällen wird eine Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit aufgrund von psychischen Erkrankungen angetreten. Es folgen als Ursache Einschränkungen des Bewegungsapparates. Bei einer Erwerbsunfähigkeit erhalten Versicherte, die nach 1961 geboren sind, nur noch eine Erwerbsminderungsrente. Die volle Erwerbsminderungsrente beträgt derzeit durchschnittlich 756 Euro im Monat. Diese Rente bekommt jedoch nur, wer keine drei Stunden am Tag mehr arbeiten kann. Bei einer teilweisen Erwerbsminderung, d.h. wenn der Versicherte wegen Krankheit oder Behinderung nur drei bis unter sechs Stunden am Tag arbeiten kann, wird die Hälfte der vollen Erwerbsminderungsrente gewährt. Bei einer Leistungsfähigkeit unter allgemeinen Arbeitsbedingungen von über sechs Stunden pro Tag wird keine Erwerbsminderungsrente gezahlt.


Download
Seite drucken
Hier finden Sie tagesaktuelle Nachrichten aus
den Onlineportalen aller
wichtigen deutschen
Tageszeitungen, sowie
Internetredaktionen. Angezeigt werden die wichtigsten Artikel zu den
Themen gesetzliche Rentenversicherung, betriebliche
Altersversorgung und private Altersvorsorge.