Daten & Fakten
Gesetzliche Rentenversicherung
Grundlagen
Die Renteninformation
Mit der Rentenreform aus dem Jahr 2001, der sog. “Riesterreform”, hat der Gesetzgeber die Rentenversicherungsträger dazu verpflichtet, die Versicherten vom vollendeten 27. Lebensjahr an jährlich über ihre individuellen Rentenanwartschaften und die Höhe der daraus resultierenden Rente zu informieren. Hintergrund ist der erhöhte Informationsbedarf der Versicherten, die aufgrund geringerer zukünftiger Rentenanpassungen besser über die zu erwartenden Leistungen der gesetzlichen Rentenversicherung und ihren privaten Vorsorgebedarf informiert werden sollen.
Die Hochrechnung der Altersrente erfolgt in der Renteninformation des Jahres 2006 in drei Varianten: einer Nullvariante ohne Berücksichtigung von Rentenanpassungen sowie zwei Varianten mit jährlichen Steigerungen des Rentenwerts von nominal ein und zwei Prozent. Die Rentenanpassungen wurden damit gegenüber den Angaben in früheren Renteninformationen gesenkt.
Die Deutsche Rentenversicherung begründet dies mit den reduzierten Erwartungen zur zukünftigen Lohnentwicklung und den Auswirkungen des geplanten Nachholfaktors. Dieser soll die Dämpfungen bei der Rentenanpassung nachholen, die aufgrund einer Schutzklausel bislang nicht zum Tragen gekommen sind.
Vor diesem Hintergrund ist die Berechnungsvariante mit einer Steigerung in Höhe von zwei Prozent nach wie vor als unrealistisch anzusehen. Die Renten folgen der Entwicklung der sozialversicherungspflichtigen Entgelte. Die Rentenreformen der letzten Jahre führen jedoch zu einer stark abgeschwächten Rentenanpassung. So bleiben die Renten wegen der Anrechnung der privaten Altersvorsorgebeiträge der Beschäftigten, die diese aufwenden müssen um ihre Rentenlücke zu schließen (Riesterreform 2001) sowie Nachhaltigkeits- und Nachholfaktor deutlich hinter den Löhnen zurück. Insgesamt wird damit gerechnet, dass die Renten bis zum Jahr 2030 im Schnitt jährlich um 0,7 Prozentpunkte hinter der Lohnentwicklung zurück bleiben. Bei der derzeitigen Lohnentwicklung von weniger als zwei Prozent würde die Rentenanpassung so gerade ausreichen um den Kaufkraftverlust durch die Inflation auszugleichen.
Eine Renteninfo 2010 haben wir als Muster-PDF zum Download für Sie bereit gestellt.

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