Daten & Fakten
Gesetzliche Rentenversicherung
Grundlagen
Das Umlageverfahren
Die Finanzierung der gesetzlichen Rentenversicherung beruht auf dem Umlageverfahren. Dabei zahlen die Rentenversicherungsträger die an sie entrichteten Beiträge und einen Zuschuss des Bundes aus Steuermitteln umgehend an die Rentner aus. Es wird lediglich eine kleine finanzielle Rücklage gehalten um mögliche Einnahmeausfälle bzw. Leistungsspitzen ausgleichen zu können. Dennoch wird von der Bevölkerung das Umlageverfahren häufig mit kapitalgedeckten Systemen, bei dem der Versicherte ein privates Vorsorgevermögen selbst aufbaut, verwechselt. Die Mitglieder der gesetzlichen Rentenversicherung – das sind fast alle Arbeitnehmer in Deutschland – erwerben aufgrund ihrer Beiträge zwar einen Anspruch auf eine eigene gesetzliche Rente in der Zukunft. Diesen Anspruch können sie jedoch nur bei den jeweils nachfolgenden Generationen geltend machen. Das Umlageverfahren ist ein Transfer von Einkommen und Kaufkraft zwischen den Generationen und baut darauf, dass die Bevölkerungszahl im Zeitablauf stabil bleibt. Den heute 30- bis 60-jährigen folgt jedoch eine zahlenmäßig etwa um ein Drittel kleinere Generation nach. Damit schrumpft automatisch die Finanzierungsbasis des Rentensystems – der Verteilungsspielraum zwischen den Generationen wird kleiner. Die Vorzüge des Umlageverfahrens: Es ist nicht an die Kapitalmärkte gebunden und damit immun gegen wirtschaftliche Zusammenbrüche. So konnte mit dem System nach den beiden Weltkriegen und der deutschen Wiedervereinigung fast jedes Mal aus dem Stand die Versorgung des älteren Bevölkerungsteils wieder hergestellt werden.

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