Daten & Fakten
Betriebliche Altersvorsorge
Grundlagen
Historische Entwickung der betrieblichen Altersvorsorge
Mit ihrer über 150 Jahre langen Geschichte stellt die betriebliche Altersversorgung nicht nur einen festen Bestandteil der deutschen Alterssicherung dar, sondern besitzt sogar eine längere Tradition als die gesetzliche Rentenversicherung GRV.
Zu Beginn des 19. Jahrhunderts richteten mehrere Unternehmen Versorgungswerke ein, um die Arbeitnehmer bei Invalidität, im Alter sowie ihre Familien beim Tod des Ernährers zu unterstützen. Bereits zu dieser Zeit zahlten Arbeitnehmer Eigenbeiträge zum Aufbau ihrer betrieblichen Altersversorgung. In den achtziger und neunziger Jahren des gleichen Jahrhunderts bauten viele Unternehmen ihre betrieblichen Altersversorgungswerke aus und lieferten damit das Gegenstück zur 1889 eingeführten gesetzlichen Rentenversicherung für Arbeiter. Aber auch die Angestellten, die damals auch als “Betriebsbeamten” bezeichnet worden, profitierten vom Ausbau der betrieblichen Versorgungswerke, da ihre staatlich organisierte Rentenversicherung erst im Jahre 1911 geschaffen wurde und die Angestellten bis dahin meist eine unzureichende Alterssicherung hatten.
Trotz dieser langen Tradition bekam die betriebliche Alterssicherung Deutschlands erst durch das “Gesetz zur Verbesserung der betrieblichen Altersversorgung” (kurz: BetrAVG) vom 19.12.1974 einen gesetzlichen Rahmen. Damit ist beispielsweise festgelegt, unter welchen Voraussetzungen Leistungen auf betriebliche Altersversorgung beim Wechsel oder Verlust des Arbeitsplatzes erhalten bleiben oder wie Betriebsrenten im Fall einer Insolvenz geschützt sind.
Sechs Jahre nach Inkrafttreten des Gesetzes hatten bereits fast alle Beschäftigten westdeutscher industrieller Großunternehmen eine Zusage auf eine Betriebsrente oder zumindest eine in Aussicht. Die Situation der Mitarbeiter in mittleren Industriefirmen sowie in Klein- oder Kleinstbetrieben gestaltete sich deutlich schlechter, so dass die zusätzliche Leistung in Form einer Betriebsrente eine Ausnahme blieb. Laut der Arbeitsgemeinschaft für betriebliche Altersversorgung hat sich diese Situation bis heute nicht geändert. Dagegen können die Arbeiter und Angestellte des öffentlichen Dienstes seit vielen Jahren fest mit einer Zusatzversorgung beziehungsweise betrieblichen Altersvorsorge rechnen. Während im Dienstleistungsbereich die Altersversorgungen von der Versicherungswirtschaft aus- und aufgebaut wurden, hielten sich andere Branchen, wie zum Beispiel der Handel relativ zurück.
Im gesamtdeutschen Vergleich bleibt festzuhalten, dass die betriebliche Altersversorgung in Ostdeutschland nur eine untergeordnete Rolle spielt und sich die Zahl der Beschäftigten, die betriebliche Altersvorsorge besitzen, seit der deutschen Wiedervereinigung mehr als halbiert hat.
Mit der Rentenreform aus dem Jahr 2001 wurden die Rahmenbedingungen für die betriebliche Alterssicherung verbessert. Seither wird die betriebliche Altersvorsorge staatlich gefördert, außerdem hat jeder Arbeitnehmer einen gesetzlichen Anspruch auf Entgeltumwandlung für eine Betriebsrente.

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