Daten & Fakten
Private Altersvorsorge
Die staatlich geförderte private Altersvorsorge
Beispiele für die Förderung durch Zulagen und Steuervorteile beim Riestersparen
Bei der Riesterrente fördert der Staat den Aufbau einer kapitalgedeckten Altersversorgung durch Zulagen und steuerliche Vergünstigungen. So können die Sparbeiträge für eine Riesterrente als Vorsorgeaufwendungen in der Steuererklärung geltend gemacht werden. Die folgenden Beispielrechnungen zeigen die Förderung in Euro bzw. die Förderquote der Sparleistung die sich ab dem Jahr 2008 in unterschiedlichen Fällen ergeben können. Je nach Konstellation sind staatliche Förderquoten von bis zu 85 Prozent möglich.
Bei Geringverdienern besteht die Förderung aus einer Grundzulage je Vertragsnehmer und Kinderzulagen. Bei höheren Einkommen ist die Steuerersparnis größer als der Zulagenbetrag. In diesen Fällen ergibt sich eine zusätzliche Entlastung durch den Sonderausgabenabzug. Zulagen plus zusätzliche Entlastung durch den Sonderausgabenabzug ergeben die Gesamtsumme der Förderung. Die maximale Förderung entspricht damit stets der Steuerersparnis die ein Versicherter mit seinen Vorsorgeaufwendungen erzielen kann.
Bei Verheirateten mit gemeinsamer steuerlicher Veranlagung kann der Förderberechtigte einen weiteren Sparvertrag auf den Namen des Ehepartners abschließen und so eine weitere Grundzulage für den Ehepartner steuerlich geltend machen.






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